„Natürliches Rechtsempfinden“ – Schluss der Debatte

[Strafrecht]
[Missbrauch]
[Edtstadler]

Also gut.
Karoline Edtstadler meint, höhere Strafen könnten Triebtäter abhalten und das „natürliche Rechtsempfinden“ werde durch milde Urteile verletzt. Dies würden Internetpostings oder auch Gespräche mit der Bevölkerung am Land zeigen.

Ein gefährliches Framing der Staatssekretärin.
Steht dem „natürlichen“ Rechtsempfinden ein „unnatürliches“ gegenüber? Reden wir hier vom „gesunden Volksempfinden“? Wenn ich eine andere Meinung zu Themen wie Strafhöhen oder Sinnhaftigkeit von Strafen habe, als sie sich in „Gespräche mit der Bevölkerung am Land“ zeigt, bin dann ich „unnatürlich“? „Widernatürlich“? „„Natürliches Rechtsempfinden“ – Schluss der Debatte“ weiterlesen